Teilnahmebedingungen für das Innovationsforum 2016
1. Allgemeines
Diese Teilnahmebedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Teilnehmern des Innovationsforums 2016 und dem Veranstalter AppSphere AG mit Firmensitz in Ettlingen, nachfolgend „Veranstalter“ benannt. Abweichende Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
2. Leistungsbeschreibung
2.1. Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere Referenten zu ersetzen. Notwendige Änderungen des Kongressprogramms hält sich der Veranstalter unter Wahrung des Gesamtcharakters des Kongressthemas ebenfalls vor.
2.2. Sofern die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Verhinderung von Referenten, Störungen am Veranstaltungsort nicht möglich, werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. Die Teilnahmegebühren werden in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Arbeitsausfall- sowie sonstigen Kosten ist für diese Fälle ausgeschlossen.
3. Anmeldung
3.1. Teilnahmeregistrierungen werden vom Veranstalter über das Online-Formular entgegen genommen
3.4 Ort der Veranstaltung ist Microsoft, Standort Bad Homburg
4. Foto-, Film-, Bild- und Tonaufnahmen
4.1 Die Teilnehmer des Kongresses erteilen dem Veranstalter ausdrücklich die Genehmigung, Foto-, Film-, Bild-, Ton- und sonstige Aufnahmen zu tätigen und diese in sämtlichen Publikationen für Print, Internet, Funk, Fernsehen und sonstigen Medien unentgeltlich zu verwerten.
4.2 Foto-, Film-, Bild-, Ton- und sonstige Aufnahmen sowie Speicherungen auf elektronischen und digitalen Medien usw. über Inhalte des Kongresses dürfen von den Teilnehmern nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters durchgeführt werden.
Rechte Dritter, insbesondere eigentums-, leistungsschutz- und urheberrechtlicher Art, sind von Seiten der Teilnehmer unbedingt zu beachten.
5. Haftung
Der Veranstalter haftet, soweit in diesen Bedingungen nicht anders geregelt, auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organmitglieder und Angestellten. Für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter haftet er jedoch nur, wenn er eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt und dadurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist der Schadensersatz des Kongressteilnehmers der Höhe nach auf die Höhe der Teilnahmekosten am Kongress, maximal jedoch auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht übernommen. Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Anwendbarkeit der von den Referenten vermittelten Inhalte, insbesondere für Folgeschäden, die aus deren Gebrauch resultieren. Er übernimmt auch keinerlei Gewähr, dass die von den Referenten erstellten und gegebenenfalls überlassenen Materialien (z. B. Vorträge/Unterlagen usw.) nicht die Rechte Dritter verletzen. Darüber hinaus ist eine Haftung des Veranstalters für Handlungen nicht von ihm beauftragter Personen oder Handlungen der Teilnehmer ausgeschlossen.
5. Datenschutz
Die Daten der Teilnehmer werden zum ausschließlichen Zweck der ordnungsgemäßen Abwicklung der Anmeldung und des Kongresses sowie für Informationen über Aktivitäten und Projekte der AppSphere AG erfasst und elektronisch gespeichert. Sie werden nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben oder veräußert.
7. Salvatorische Klausel / Schriftformklausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieser Schriftformklausel.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Karlsruhe.